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   FG Hamburg, 05.09.2008 - 4 K 384/07   

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https://dejure.org/2008,32542
FG Hamburg, 05.09.2008 - 4 K 384/07 (https://dejure.org/2008,32542)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.2008 - 4 K 384/07 (https://dejure.org/2008,32542)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 2008 - 4 K 384/07 (https://dejure.org/2008,32542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Energiesteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnergieStG § 18 Abs. 1; EnergieStG § 18 Abs. 4
    Erhebung von Energiesteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erhebung von Energiesteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 113/00

    Fehlmenge bei Mineralöl: Untergang, Schwund

    Auszug aus FG Hamburg, 05.09.2008 - 4 K 384/07
    Darauf, ob im konkreten Fall eine Unregelmäßigkeit festgestellt werden konnte, kommt es nicht an (FG Hamburg, Urteil vom 20.6.2002, IV 113/00 zur gleich lautenden Vorgängervorschrift § 18 Abs. 1 S. 3 MinöStG).
  • FG Bremen, 20.10.2016 - 4 K 34/14

    Energiesteuerpflichtige Lieferung von Dieselkraftstoff mit einem

    So heiße es in dem Urteil des FG Hamburg vom 5. September 2008 ( 4 K 384/07), dass die anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften keinen Abzug für Fehlertoleranzen vorsähen.

    Diese Sichtweise werde auch durch die Rechtsprechung des Finanzgerichts Hamburg vom 5. September 2008 ( 4 K 384/07) bestätigt.

    Soweit geltend gemacht wird, dass Energieerzeugnisse tatsächlich infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt vollständig zerstört worden oder unwiederbringlich verloren gegangen sind, liegt die Darlegungs- und Beweislast (§ 37a EnergieStV) bei dem Beförderer (vgl. Urteil des EuGH vom 28. Januar 2016 C-64/15 Celex-Nr. 62015CJ0064; Urteil des FG Hamburg vom 5. September 2008 4 K 384/07, a.a.O.; Soyk in Friedrich/Meißner Energiesteuer § 14 EnergieStG Rz. 35).

    Wie das Finanzgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 5. September 2008 ( 4 K 384/07, a.a.O.) ausgeführt hat, ist die von dem Beklagten pauschal i.H.v. 0,2 % des Gesamtverladungsvolumens angesetzte Toleranzmenge ausreichend und sachgerecht.

  • FG Hamburg, 13.06.2013 - 4 K 80/12

    Verbrauchsteuerrecht: örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung von Fehlmengen

    Die Gewährung der Toleranz erfolgt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung; es gibt keine Rechtsvorschrift, auch nicht aus dem Unionsrecht, die zur Gewährung einer (höheren) Toleranz verpflichtet (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 05.09.2008, 4 K 384/07).
  • FG Hamburg, 16.05.2012 - 4 V 47/12

    Energiesteuerentstehung wegen Untergangs: Kontaminierung von Biodiesel mit

    Energieerzeugnisse gelten nach § 14 Abs. 1 S. 3 EnergieStG - insoweit handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion (FG Hamburg, Urteile vom 20.06.2002, IV 113/00 und vom 05.09.2008, 4 K 384/07) - als entzogen, wenn sie in den Fällen des § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 5, § 12 Abs. 2 oder § 13 Abs. 3 nicht in das Steuerlager oder den Betrieb im Steuergebiet aufgenommen, in ein Zollverfahren überführt, aus dem Steuergebiet verbracht oder ausgeführt werden.
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